AGB

Tickets

Allgemeine Tagesticket-Geschäftsbedingungen von BBC Bayreuth Spielbetrieb GmbH

(Stand: November 2021)

Präambel

1.
Der Kauf oder die Verwendung von Eintrittskarten (im Folgenden „Tickets“ genannt) zu Veranstaltungen der BBC Bayreuth Spielbetrieb GmbH (im Folgenden „Club“ genannt) erfolgt ausschließlich unter Anwendung der nachfolgenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der BBC Bayreuth Spielbetrieb GmbH (im Folgenden „ATGB“ genannt) sowie der in der Anlage beigefügten Hallenordnung, welche wesentlicher Bestandteil dieser ATGB ist.

2.
Die nachfolgenden ATGB gelten unabhängig davon, ob der Vertragsschluss schriftlich, in Textform, über das Internet, telefonisch oder persönlich erfolgt.

3.
Mit der Ticketbestellung erkennt der Erwerber die verbindliche Geltung dieser ATGB an.

4.
Der Club bedient sich beim Verkauf der Tickets professioneller Erfüllungsgehilfen. Zurzeit wird der Onlineverkauf durch die Reservix GmbH im Namen und auf Rechnung der BBC Spielbetriebs GmbH vorgenommen. Sofern der Ticketkauf über autorisierte Verkaufsstellen oder Vermittlungsagenturen (z.B. Reservix) erfolgt, gelten in Ergänzung zu diesen ATGB die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vermittlungsagentur.

I. Vertragsschluss/Ticketbestellung

1.
Tickets für die vom Club veranstalteten Basketballspiele sind ausschließlich bei dem Club oder den vom Club autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen. Mit der Bereitstellung von Tickets in autorisierten Vorverkaufsstellen oder über Vertriebspartner im Internet (z.B. Reservix) ist kein Angebot des Clubs im Sinne des § 145 BGB verbunden. Mit der Bestellung von Tickets gibt der Erwerber ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Ticket-Kaufvertrags ab. Der Club ist nicht verpflichtet, das von einem Erwerber abgegebene Angebot anzunehmen. Die Annahme des von einem Erwerber abgegebenen Angebots erfolgt durch Übergabe oder Absendung der Tickets.

2.
Bestellungen können vorbehaltlich gesetzlicher Widerrufs- oder Rücktrittsrechte nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden.
 

II. Preise und Zahlungsbedingungen

1.
Die Höhe der Eintrittspreise ergibt sich aus den aktuellen Preislisten des Clubs.

2.
Bestellungen werden grundsätzlich per Vorauskasse (Kreditkarte, EC-Karte, Einzugsermächtigung, Überweisung oder bar) ausgeführt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der in der Rechnung oder Bestellbestätigung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegen, ist der Club berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren.

3.
Im Vorverkauf können zusätzlich Vorverkaufsgebühren anfallen. Sämtliche Entgelte werden im Zuge des Bestellvorgangs ausgewiesen und mit Vertragsabschluss fällig. Für die vom Club autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden.
 

III. Ticketauswahl, Zuweisung anderer Plätze

Der Club behält sich vor, dem Käufer einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn es für den Club aus Gründen, die von ihm nicht zu vertreten sind (z.B. Bauarbeiten) nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen und der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar ist. Der Erwerber hat im Übrigen keinen Anspruch auf die Zuweisung konkreter Sitz- oder Stehplätze innerhalb der von ihm gebuchten Kategorie. Der Club ist berechtigt, dem Erwerber einen anderen Platz innerhalb der gleichen Kategorie zuzuweisen.
 

IV. Rücknahme, Widerrufsrecht, Erstattung von Tickets

1.
Eine Rückgabe der Tickets ist vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Rücktrittsrechte grundsätzlich ausgeschlossen.

2.
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gem. § 312 g II S. 1 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Soweit der Club Tickets für Veranstaltungen anbietet, besteht daher kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Tickets ist damit bindend und verpflichtet zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung der bestellten Tickets.

3.
Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Ligaspiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung von der Basketball-Bundesliga oder einem europäischen Verband noch nicht endgültig terminiert gewesen ist, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises einschließlich eventueller weiterer Kosten und Gebühren.

Im Falle des Abbruchs eines Spiels aufgrund von Umständen, die der Club nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Die Tickets behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit.

4.
Wird eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt, so erhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt.
 

V. Weitergabe der Tickets

1.
Eintrittskarten dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs nicht gewerblich weiterveräußert oder öffentlich verlost oder als Gewinn in einem Gewinnspiel, z. B. zu Werbe- oder Marketing-Zwecken, ausgelobt werden. Der Erwerb von Eintrittskarten zu gewerblichen Zwecken ist unzulässig.

2.
Bei nicht-gewerblichen Weiterveräußerungen ist der Kunde als Verkäufer verpflichtet, durch entsprechende Gestaltung des Kaufvertrags Sorge zu tragen, dass der Erwerber alle Rechte und Pflichten aus den ATGB einschließlich dieses Wettbewerbsveräußerungsverbots zugunsten des Clubs übernimmt.

3.
Dem Club stehen gegen den Veräußerer der Eintrittskarte(n) im Hinblick auf den Namen, die Anschrift und den Inhalt des Kartenvertrags bezüglich der Eintrittskarte(n) zwischen Veräußerer und Erwerber ein Recht auf Auskunftserteilung zu.

4.
Für jeden Fall des Verstoßes gegen eine der vorbezeichneten Bestimmungen in V. dieser Geschäftsbedingungen steht dem Club gegen den Veräußerer ein Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe zu, deren Höhe der Club nach billigem Ermessen festzulegen berechtigt ist und die einen Betrag von 2.000 EUR nicht überschreiten darf. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe ist die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets. Im Streitfalle unterliegt die Höhe der von dem Club festgelegten Vertragsstrafe der richterlichen Kontrolle durch den zuständigen staatlichen Spruchkörper. Der Club bleibt zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt, wobei eine Vertragsstrafe nach dieser Vorschrift auf die Höhe des Schadensersatzanspruches angerechnet wird, sofern die Ansprüche auf demselben Lebenssachverhalt beruhen.
 

VI. Recht am eigenen Bild

Jeder Besucher einer Veranstaltung in der Oberfrankenhalle willigt darin ein, dass der Veranstalter/der Club im Rahmen der Veranstaltung, ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein, berechtigt ist, Bild- und Tonaufnahmen der Besucher zu erstellen und/oder durch Dritte erstellen zu lassen, diese zu vervielfältigen, zu senden und in jegliche audiovisuellen Medien zu nutzen und/oder durch Dritte vervielfältigen, senden und nutzen zu lassen.
 

VII. Austragungsort

1.
Der Club ist berechtigt einzelne ausgewählte Spiele an einem anderen Ort als der Oberfrankenhalle auszutragen, soweit dies den Vertragsparteien bei Abwägung der wechselseitigen Interessen zumutbar ist.

2.
Für die Rechtsfolgen einer Verlegung des Austragungsortes gilt Punkt IV.
 

VIII. Hallenordnung

1.
Der Zutritt zur Halle ist nur mit einem gültigen Ticket möglich (Ausnahme: Kinder bis einschließlich fünf Jahre nur Begleitung eines Erwachsenen). Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, unaufgefordert einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Die Wahrnehmung der Hausrechte bleibt dem Club jederzeit überlassen. Mit Verlassen der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit, es sei denn, dem Besucher wurde für den Wiedereintritt in die Oberfrankenhalle ein entsprechender Auslassstempel ausgegeben, welcher zum Wiedereintritt berechtigt.

2.
Der Kunde erkennt durch den Kauf der Karte bzw. durch Betreten des Veranstaltungsortes entsprechend der Präambel die am Halleneingang bekanntgegebene und zur Einsicht ausliegende Hallenordnung an und akzeptiert diese. Diese kann u.a. über das Internet eingesehen werden. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Clubs, des Sicherheitspersonals und der Hallenverwaltung in der Halle Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist angehalten, mit Polizei, Club, Sicherheitspersonal und Hallenverwaltung bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahmung verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden.

3.
Lebensmittel (Speisen und Getränke) dürfen nicht mit in die Halle genommen werden. Ausnahmen gelten für Babys bzw. Kleinkinder und Gäste, die krankheitsbedingt Speisen und Getränke nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen.

4.
Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Bannern, Schildern, Symbolen oder Flugblättern. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht in die Halle gebracht werden. Der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen oder rechtsradikalen Parolen ist verboten.

5.
Das Betreten des Spielfeldes und von Absperrflächen ist untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können der Halle verwiesen werden.

6.
Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Clubs.

7.
Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln und/oder anderen kommerziellen Artikeln ist untersagt.

8.
Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Verbote verpflichtet sich der Erwerber zur Zahlung einer vom Club nach billigem Ermessen festzusetzenden und vom zuständigen Gericht auf Angemessenheit zu überprüfenden Vertragsstrafe. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Die nach Satz 1 zu leistende Vertragsstrafe ist auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen. Zudem behält sich der Club das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Hallenverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

9.
Bei Verstößen gegen die behördlichen Auflagen innerhalb oder vor der Oberfrankenhalle – wie in der aktuellen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgesehen – kann der Zutritt / Aufenthalt zum / in die Oberfrankenhalle verweigert werden. Der Zutritt und Aufenthalt ist insbesondere untersagt, wenn die Person

  • eine nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion hat
  • Symptome hat, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten können (Typische Symptome für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind: Atemnot, neu aufgetretener Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust)
  • einer Quarantänemaßnahme unterliegen
  • Kontakt zu COVID 19 Fällen in den letzten 14 Tagen hatte (zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen)
     

IX. Kontakt

Ticketbestellungen oder Rückfragen zum Ticketverkauf können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den Club gerichtet werden:
BBC Bayreuth Spielbetrieb GmbH Brunnenstraße 7
95444 Bayreuth
Tel. 0921 168000-70
Fax 0921 168000-69
E-Mail: geschaeftsstelle@medi-bayreuth.de
Internet: www.medi-bayreuth.de
 

X. Haftungsbeschränkung

1.
Der Club haftet auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Der vorstehende Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

2.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Clubs auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.

3.
Eine Schadenersatzhaftung wegen einer von dem Club übernommenen Garantie sowie eine Schadenersatzhaftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
 

XI. Datenverarbeitung/Datenschutz

Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Club unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc. werden vom Club in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Club ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Kaufvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann.

Ferner werden Adress- und Bestelldaten für eigene Marketingzwecke erhoben und verarbeitet. Für fremde Marketingzwecke werden ausschließlich solche Daten weitergegeben, bei denen dies gesetzlich erlaubt ist (allgemein veröffentlichte und bestimmte in Listen zusammengefasste Daten gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 3 a.F. und § 47 Nr. 2 n.F. Bundesdatenschutzgesetz sowie gem. § 28 Abs. 3 S.2 und S.4 n.F. Bundesdatenschutzgesetz). Hinweis: Sie können der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit ohne Angabe von Gründen durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an: BBC Bayreuth Spielbetrieb GmbH, Brunnenstraße 7, 95444 Bayreuth, oder durch eine E-Mail an geschaeftsstelle@medi-bayreuth.de widersprechen. Dies gilt allerdings nicht für die zur Abwicklung Ihrer Bestellung erforderlichen Daten oder in Fällen eines gegen Sie verhängten Hallenverbotes. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Abwicklung Ihrer Bestellung nutzen, verarbeiten und übermitteln sowie die weitere Versendung von Werbemitteln an Sie einstellen.
 

XII. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Clubs. Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz des Clubs. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz des Clubs vereinbart.
 

XIII. Schlussklausel

Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

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